Beide Parteien sind berechtigt, von Verträgen bis zu sechs Kalenderwochen vor dem Ausstrahlungstermin zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund hierfür vorliegt.
Sofern ausschließlich Onlineleistungen vertragsgegenständlich sind, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag bis sechs Kalenderwochen vor dem geplanten Kampagnenstart ordentlich zu kündigen. Sofern neben Onlineleistungen weitere Leistungen (z.B. TV, Teletext) vertragsgegenständlich sind, ist der Vertrag nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffern A.7. und/oder A.8. der AGB vorzeitig beendbar.
Für den Fall, dass der Vertragspartner den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt als 6 Wochen vor Kampagnenstart kündigt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Vergütung nach folgender Staffel (anteilig) an 7.1m zu leisten:
- bis 4 Wochen vor Kampagnenstart erfolgt keine Zahlung der Vergütung;
- bis 2 Wochen vor Kampagnenstart 50% der Vergütung;
- bis 1 Woche vor Kampagnenstart 75% der Vergütung;
- bis 3 Werktage vor Kampagnenstart 80% der Vergütung;
- bis 0 Werktage vor Kampagnenstart 100% der Vergütung;
SevenOne Media (7.1M) kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von 71m geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche 71m nicht zu vertreten hat wie z.B. Programm- Änderungen. In diesem Fall sind Ansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen 71m das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.